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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Zu den notariellen Tätigkeiten im Familienrecht und Erbrecht zählen u.a.
– Eheverträge (Abwandlung (Modifikation einschließlich familien- und gesellschaftsrechtlicher Regelungen, der  Änderung des gesetzlichen Güterstandes vor Eheschließung, während der Ehe oder aus Anlaß Ihrer Beendigung oder anläßlich der Begründung oder Beendigung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen
– (notarielle) Testamente von Privatpersonen
– Erbverträge
– Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen
– Vorsorgevollmacht
– Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
– Scheidungsfolgevereinbarungen (einschließlich der Regelung der Auseinandersetzung von Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen usw.)
– Handelsregisteranmeldungen und Betreuung sämtlicher Handelsregisterangelegenheiten
– Unternehmensnachfolgeregelungen (gesellschafts-, familien- und erbrechtlich)
– Gründung (gemeinnütziger) Gesellschaften und Stiftungen als familien- und erbrechtliche Lösung
– Lebzeitige Übertragungen von Grundstücken in der Familie (entgeltlich und unentgeltlich)
– Ausstattungen und Schenkungen