EU-Erbrechtsverordnung
| EU-Erbrechtsverordnung |
| Gesetzesänderung zum 15.08.2015 |
| erstellt: 15.08.2015 – zuletzt bearbeitet: — |
Seit dem 15.01.2015 gilt Die EU-Erbrechtsverordnung für Erbfälle in der EU.
Betroffen sind alle EU-Bürger, die ihren Wohnsitz dauerhaft aus ihrem Heimatland ins Ausland verlegen sowie indirekt auch sonstige Todesfälle im Ausland.
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| Bertram Heßler Rechtsanwalt |
