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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Rechtsanwalt Bertram Heßler

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Bertram Heßler
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediator

Bahnhofstraße 7
61250 Usingen

 

UstID DE174024797
Telefon (+49) 06081 – 94 65 800
Fax (+49) 06081 – 94 65 802
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Angaben nach TDG – RStV – MDSTV

Rechtsanwalt und Notar Bertram Heßler – Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht – Mediator

Zulassung:

Als Rechtsanwalt bin ich in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen meine Kontaktdaten finden Sie hier und

Pflichtangaben zu meiner Zulassung

Als Rechtsanwalt gehöre ich der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main an.
Tel.: 069/170098-01, Fax: 069/170098-50,  www.rak-ffm.de

Als Notar bin ich mit Amtssitz in Usingen (Bundesrepublik Deutschland) ernannt. Usingen gehört zum Amtsgerichtbezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (§ 11 BNotO). Amtsbereich für Notare mit Amtssitz in Usingen und damit auch für mich ist der Bezrik des für Usingen zuständigen Amtsgerichts (§ 10a BNotO). Das ist das Amtsgerichtbezirk Bad Homburg v. d. Höhe. Ferner gerhöre ich und der Notarkammer Frankfurt am Main mit folgender Anschrift an:

Notarkammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-17009802, Fax: 069-17009825, www.notarkammer-ffm.de.

Zuständige Aufsichtsbehörden sind:

(1) der Präsident des Landgerichts mit folgender Anschrift:
     Landgericht Frankfurt am Main
     Der Präsident
     Gerichtsstr. 2
     60313 Frankfurt am Main

(2) der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit folgender Anschrift:
     Oberlandesgericht Frankfurt am Main
     Der Präsident
     Zeil 42
     60313 Frankfurt am Main

(3) die Landesjustizverwaltung Hessen mit folgender Anschrift:
     Hessisches Ministerium der Justiz
     Luisenstraße 13
     65185 Wiesbaden

Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter www.bnotk.de in der Rubrik „Berufsrecht“ und den nachfolgenden Links.

Kontakt/Verantwortlich im Sinne des Presserechts und gemäß TMG:

Rechtsanwalt und Notar Bertram Heßler

Berufsrecht
Rechtsanwälte

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Fachanwaltsbezeichnung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sind in und nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erworbene bzw. geführte Berufsbezeichnungen bzw. Qualifikationen.

Mediator

Als Mediator darf sich bezeichnen, wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht (§7a BORA)

 

Berufsregeln

Nebenstehend und in den nachfolgenden Informationstexten finden Sie Links zu der für mich zuständigen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und zur Bundesrechtsanwaltskammer.
Eine vollständige aktuelle Zusammenstellung der für mich geltenden Berufsregeln finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter Berufsrecht.

Berufsrecht

Rechtsanwalt:

BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsordnung
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Notar:

BNotO – Bundesnotarordnung
DONot – Dienstordnung für Notarinnen und Notare
Richtlinien der Notarkammer Frankfurt am Main
BeurkG – Beurkundungsgesetz
GNotKG – Gerichts- und Notarkostengesetz

Generell gelten

GWG – Geldwäschegesetz und die DL-InfoV Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

 

Ergänzende Angaben nach der DL-InfoV

Rechtsform: Einzelunternehmen

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer: Zulassung als Rechtsanwalt und Verleihung der Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgten nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, EMail info@rak-ffm.de.

Die zu unterhaltende Berufshaftpflichtversicherung besteht und entspricht jedenfalls den Mindestanforderungen des § 51 BRAO.
Räumlicher Geltungsbereich: Gebiet der gesamten EU einschließlich der Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Die nach der DL-InfoV vorzuhaltenden Informationen werden derzeit gemäß § 4 Abs. 1 2. Alt. in meiner Kanzlei vorgehalten.

Hinweis nach der ODR-Verordnung

Für Online-Dienstverträge mit Verbrauchern gilt die ODR-Verordnung. Danach bin ich verpflichtet meine EMail-Adresse anzugeben. Das geschieht, und hat auch dann zu geschehen, wenn ich online insbesondere über diese Webseite keine Dienstleistungsverträge, abschließe, auch nicht mit  Verbrauchern.

Die bekannt zu gebenden Regeln zum Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare sind über die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und die Notarkammer Frankfurt am Main zugänglich.

 

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Bertram Heßler
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