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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Bertram Heßler - Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht - Mediator
Über die Kanzlei

Gegründet wurde die Kanzlei 1995.
Vorrangig bin ich in der Beratung und Vertretung vor allem von
Privatpersonen und
mittelständischen Unternehmen
in zivilrechtlichen Angelegenheiten tätig.

Rechtsgebiete – Hauptrechtsgebiete

Auf folgende Rechtsgebiete (aufgezählt in alphabetischer Reihenfolge) habe ich mich vor allem spezialisiert:

  • Arbeitsrecht,
  • Baurecht,
  • Handels- & Gesellschaftsrecht,
  • Mietrecht sowie
  • Wirtschaftsrecht (einschließlich Kapitalanlagen)

Zu meiner Tätigkeit gehören unter anderem

  • die konsequente Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen meiner Mandanten
    (gerichtlich und außergerichtlich einschließlich Durchführung ggf. erforderlicher  Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)
  • Entwurf, Gestaltung und Prüfung von Verträgen
Zusatzqualifikationen

Mediator

120-stündige fortgebildete Mediationsausbildung 

Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht 

Mit Wirkung zum 17. 3.2008 hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart mir die Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht verliehen (§ 1 ff, 14i FAO).
Fachanwälte unterliegen der Fachanwaltsordnung und danach einer besonderen Fort- und Weiterbildungsverpflichtung, die in der Fachanwaltsordnung geregelt ist.
Weitere Informationen zu den Fachanwaltschaften finden Sie auf der Seite der BRAK unter FAO und hier.

Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht laufend fortgebildet

Mandatsbearbeitung Mandat

Nach Ermittlung des Lebenssachverhaltes mit dem Mandanten und Prüfung der Angelegenheit informiere ich meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken, sei es z.B. im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder seiner Kündigung, der Vertragsgestaltung, Gesellschaftsgründung, einer bau- oder gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit und ihrer Abwicklung oder eines prozessualen Vorgehens. Selbstverständlich ist Ziel meiner Beratung, den für Sie sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg zu beschreiten.
Klassische und moderne Informationsquellen (Fachbücher / elektronische Datenbanken) stehen für die Bearbeitung von Mandaten und die Kommunikation mit meinen Mandaten zur Verfügung.

Fortbildung – Zertifikate

Durch ständige Fortbildung halte ich mein Wissen nicht nur auf den vorgenannten Gebieten aktuell.
Daher bin ich Inhaber
– des Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer [„Qualität durch Fortbildung“],
– der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltverein (DAV)*.
Auch sonst ist mir Fortbildung wichtig:
Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Inhaber des Qualitätszertifikates BRAK
Fortbildungszertifikat der BRAK
Qualität durch Fortbildung

Lizenzierter Inhaber des Qualitätszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer; Fortbildungszertifikat

Qualität durch Fortbildung

2008 – 2011;  2011 – 2014;  2014 – 2017,  2017 – 2020, 2020 – 2023 

Durch das Zertifikat wird nachgewiesene, regelmäßige Fortbildung durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bestätigt und für die Dauer von drei Jahren zertifiziert. Seit 2008 bin ich durchgehend rezertifiziert.

„Bevor ein Rechtsanwalt mit dem Logo „Qualität durch Fortbildung“ werben darf, muss er seine Fortbildungsaktivitäten belegen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln. Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht), Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung erarbeiten. Zusätzlich können über Besuche von Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie das Eigenstudium Punkte erworben werden.“ (Quelle: brak.de – abgerufen 2008)

Auch bin ich selbst als Referent für verschiedene Institutionen tätig:

Vorträge

Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen – 24.06.2021

Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen – 20. November 2020

Das „neue“ Werkvertragsrecht – internes Verbandseminar – 26. November 2020

COVID-19 in Verbänden und Gesellschaften – Verbandsseminar – laufend a.A.

Inhaber DAV-Fortbildungsbescheinigung* seit 2005
DAV-Fortbildungsbescheinigung

* „Diese Bescheinigung wird jeweils für das vergangene Jahr ausgestellt: „Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV (DAV-Mitglieder, die sich im vergangenen oder laufenden Jahr im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse nach eigener Auswahl fortgebildet und dies dem DAV nachgewiesen haben).“(Quelle: DAV-Anwaltssuche)
.

Sonstiges

Schlichtungsverfahren – Schlichtungsperson.

Während meiner Tätigkeit in Baden-Württemberg war ich von der Einführung des Schlichtungsverfahrens in Baden-Württemberg bis zu dessen Abschaffung Schlichtungsperson des für mich seinerzeit zuständigen AG Leonberg.

Sie haben noch Fragen zu unserer Mandatsbeziehung?

Gerne können wir diese in einem persönlichen Gespräch telefonisch oder vor Ort in meiner Kanzlei klären.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

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Zusatzqualifikationen

… halte ich durch laufende Fortbildung auf dem laufenden Stand.