Gesellschaftsrecht
28.11.2018 geändert: — |
Wichtige Änderungen |
Beitrag: Rechtsanwalt Bertram Heßler |
Leider ist in der Praxis festzustellen, dass gesetzliche Änderungen immer weniger und immer verspäteter umgesetzt werden.
Das kann zu erheblichen Rechtsnachteilen und in Folge hiervon auch zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen.
In der Praxis ist leider festzustellen, dass in vielen Unternehmen die Änderungen des Arbeits-, Urlaubs- Kranken- und Sozialversicherungsrecht, die Anpassung an schon seit 2008 geltende MoMiG und viele andere relevante Änderungen, die in den letzten Jahren eingetretenen sind, noch nicht durch entsprechende Umstellung von Verträgen oder Satzungen berücksichtigt werden.
Das gleiche gilt für die Umsetzung der neuen Erfordernisse durch die Steuerreformen der letzten Jahre auch im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge, ebenso wie für die durch die Erbrechtsreform und die Erbschaftssteuerreform hier eingetretenen Veränderungen.
Handeln Sie rechtzeitig. Nehmen Sie die erforderlichen und notwendigen Änderungen vor.
Weitere Informationen finden Sie über Eingabe eines Begriffs im Suchmenü, z.B. Einzelunternehmen, Gesellschaft, juristische Person, usw.
Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden. |
Der vorstehende Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung im Einzelfall. |
Nachdruck, Vervielfältigung oder anderweitige auch auszugsweise Verwertung nur mit Zustimmung des Verfassers. |
Bertram Heßler Rechtsanwalt |