Zum 1.12.2020 sind umfangreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten. Sie betreffen sowohl das tägliche Miteinander, die Begründung von Wohnungseigentum, wie auch den künftigen Erwerb und die künftige Veräußerung von Wohnungseigentum.
Das Reformgesetz wurde am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2020, S. 2187).
In der aktuellen Situation um COVID-19 ein nur geringer Vorlauf für die Praxis.
Bertram Heßler