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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Gesetzesänderungen 2016

Neuerungen zum Jahreswechsel 2016
 
erstellt: 04.01.2016 zuletzt geändert: 01.01.2024

Die nachfolgenden Angaben zum Briefporto sind nicht mehr aktuell. Aktuelle Daten finden Sie hier

Jährlich zum 1. Januar stehen wichtige Änderungen an. So auch dieses Jahr.

Briefporto gestiegen

Zum 1. Januar 2016 sind wichtige Änderungen in Briefporto eingetreten. Bitte beachten Sie diesen Umstand auch in der Korrespondenz mit Ihrem Rechtsanwalt, weil Schriftstücke andernfalls möglicherweise gar nicht oder erst verzögert ankommen. Das kann zu Rechtsnachteilen führen.

 

Änderung* bisher neu
Standardbrief 0,62 € 0,70 €
Maxibrief 2,40 € 2,60 €
Einschreiben (Zusatzentgelt)innerhalb Deutschlands 2,15 € 2,50 €
Postkarte 0,45 0,45
Kompaktbrief 0,85 0,85
Großbrief 1,45 1,45
Maxibrief 2,40 2,60
*Die vorgenannten Preise sind Endpreise. Sie sind nach UStG Umsatzsteuer frei. Zusatzentgelte werden ergänzend zum Basisentgelt erhoben.
Weitere Informationen, auch zum Post Brief, zur Werbeantwort und zum Dialogmarketing finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Post, von der auch die vorstehenden Informationen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit entnommen wurden: https://www.deutschepost.de/de/a/aenderungen-2016.html
Europäische Bankenunion

Zum 1. Januar 2016 tritt die europäische Bankenunion in Kraft. Alle Kontoinhaber werden von ihren Banken auf standardisierten Formularen über die damit europaweit bestehende Hafteinlage von 100.000 € informiert. Die infolge der Finanzkrise 2008 gegründete Europäische Bankenunion zentralisiert in gemeinsamer Verantwortung die Finanzaufsicht über die europäischen Kreditinstitute sowie deren Abwicklung innerhalb der Europäischen Union.

Ziel ist es ähnlich dem Einlagensicherungsfonds, den es für deutsche Kreditinstitute bereits gab einen europaweiten Haftungsfonds (Bankenabwicklungsfonds) zu schaffen. Ziel soll weiter sein, den Steuerzahler zu entlasten, weil Bankenkrisen künftig aus diesem Abwicklungsfonds selbst ohne (weitere) Beteiligung der Allgemeinheit „gesichert“ werden sollen.

Frauenquote in Führungspositionen wird Pflicht

Auch, wenn das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern“ und in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst schon zum 1. Mai 2015 Gültigkeit erlangt hat, ist der Mindestanteil von jeweils 30 % an Frauen und Männern im Aufsichtsrat „…bei erforderlich werdenden Neuwahlen ab dem 1. Januar 2016“ für die Besetzung der Ratssitze zu beachten (§ 25 Abs. 2 EGAktG); für Vorstände läuft die Übergangsfrist gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 EGAktG).

Kindergeld erhöht

Auch das Kindergeld wird zum 1. Januar um zwei Euro/Monat erhöht. Das Kindergeld beläuft sich also künftig für das erste und zweite Kind auf jeweils 190 €, für das dritte Kind werden 196 € monatlich und für jedes weitere Kind 221 € im Monat an die berechtigten Eltern gezahlt.

Ferner sind Bezieher von Kindergeld künftig verpflichtet, der Familienkasse die Steuer – Identifikationsnummern sowohl der Eltern als auch der Kinder mitzuteilen. Mit dieser Verpflichtung soll künftig Sozialleistung–Betrug entgegengewirkt werden. Soweit diese noch beantragt werden müssen, wird die Kindergeldzahlung jedoch nicht eingestellt. Die Steueridentifikationsnummer kann noch nachgereicht werden. Über bereits erteilte Steuer Identifikationsnummern erteilt das Bundeszentralamt Auskunft.

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden.
Der vorstehende Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Nachdruck, Vervielfältigung oder anderweitige auch auszugsweise Verwertung nur mit Zustimmung des Verfassers.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt