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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Erbrecht und Familienrecht

Zu den notariellen Tätigkeiten im Familienrecht und Erbrecht zählen u.a.
Eheverträge (Abwandlung (Modifikation einschließlich familien- und gesellschaftsrechtlicher Regelungen, der  Änderung des gesetzlichen Güterstandes vor Eheschließung, während der Ehe oder aus Anlaß Ihrer Beendigung oder anläßlich der Begründung oder Beendigung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen
(notarielle) Testamente von Privatpersonen
Erbverträge
Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen
Vorsorgevollmacht
Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
Scheidungsfolgevereinbarungen (einschließlich der Regelung der Auseinandersetzung von Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen usw.)
Handelsregisteranmeldungen und Betreuung sämtlicher Handelsregisterangelegenheiten
Unternehmensnachfolgeregelungen (gesellschafts-, familien- und erbrechtlich)
Gründung (gemeinnütziger) Gesellschaften und Stiftungen als familien- und erbrechtliche Lösung
Lebzeitige Übertragungen von Grundstücken in der Familie (entgeltlich und unentgeltlich)
Ausstattungen und Schenkungen