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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Arbeitsrecht und Covid-19

Covid-19 (Corona) wirft ständig neue Fragen nicht nur um unsere Gesundheit sondern auch im Recht auf. Der folgende Beitrag, will einige wichtige Fragen aus dem Arbeitsrecht mit Blick auf die meisten Branchen beantworten. Für bestimmte Bereiche (z.B. Beschäftigte im medizinischen Bereich) können jedoch Besonderheiten gelten.

 

Welche Auswirkungen hat es, wenn ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt wird, oder sonst Anordnungen oder Maßnahmen nach dem IfSG unterliegen, die ihn an der Erbringung seiner Arbeitsleistung hindern.

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln. Unterliegt der Mitarbeiter häuslicher oder sonstiger Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot bedeutet das, §§ 3 (Entgeltfortzahlungsgesetz) EFZG, 616 BGB sind zu beachten.

  1. Legt die Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung vor, gilt das EFZG.
  2. Auch, wenn Quarantäne angeordnet wird, trägt nach der (bisherigen) Gesetzeslage der Arbeitgeber zunächst das Entgeltfortzahlungsrisiko gemäß EFZG. Erolgte die Quarantäne jedoch lediglich rein vorsorglich, wegen Kontakts mit einem anderen Infizierten, können Entschädigungsansprüche des Arbeitgebers in Beetracht kommen. Höhe und Umfang der Entschädigung richten sich dann nach den Bestimmungen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses.
  3. … wird fortgesetzt