| Erstellt: 31.12.2020 geändert: — |
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Es ist fast schon eine Tradition, dass wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel in Kraft treten. Daran hat auch COVID-19 nichts geändert. Einige wichtige Änderungen, die ebenfalls für viele Wohnungs- und Teileigentümer relevant sind jedoch bereits im Dezember 2020 in Kraft getreten. Nähere Informationen finden Sie hier. In Stichworten handelt es sich u.a. um folgende wichtige Änderungen |
| Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird elektronisch; |
| Grundrente wird eingeführt; |
| Gerichtsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen werden angepasst |
| Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wird nach 7 Jahren erstmals angepasst (Laut DAV gilt: Neben der Anhebung der Gebühren um 10% erfolgen strukturelle Änderungen, die zu einer deutlichen Veränderung führen. Vor allem wird angenommen, dass hiervon folgende Bereiche stärker profitieren werden: Familienrecht und Sozialrecht vorwiegend im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. |
| Sanierungsfortenwicklungsgesetz soll Sanierungen erleichtern; |
| teilweise Neuregelung des Maklerrechts und der Maklerkosten; |
| Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird wieder auf 19% gesetzt; |
| Vermietung an nahe Angehörige und Werbungskostenabzug werden erleichtert; |
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| Bertram Heßler Rechtsanwalt |
