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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel

 

Erstellt: 31.12.2020 geändert: —

 Es ist fast schon eine Tradition, dass wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel in Kraft treten. Daran hat auch COVID-19 nichts geändert.

Einige wichtige Änderungen, die ebenfalls für viele Wohnungs- und Teileigentümer relevant sind jedoch bereits im Dezember 2020 in Kraft getreten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

In Stichworten handelt es sich u.a. um folgende wichtige Änderungen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird elektronisch;
Grundrente wird eingeführt;
Gerichtsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen werden angepasst
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wird nach 7 Jahren erstmals angepasst (Laut DAV gilt: Neben der Anhebung der Gebühren um 10% erfolgen strukturelle Änderungen, die zu einer deutlichen Veränderung führen. Vor allem wird angenommen, dass hiervon folgende Bereiche stärker profitieren werden: Familienrecht und Sozialrecht vorwiegend im Bereich der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.
Sanierungsfortenwicklungsgesetz soll Sanierungen erleichtern;
teilweise Neuregelung des Maklerrechts und der Maklerkosten;
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird wieder auf 19% gesetzt;
Vermietung an nahe Angehörige und Werbungskostenabzug werden erleichtert;

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden.
Der vorstehende Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Nachdruck, Vervielfältigung oder anderweitige auch auszugsweise Verwertung nur mit Zustimmung des Verfassers.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt

 

WEG-Reform zum 1.12.2020 in Kraft getreten

Zum 1.12.2020 sind umfangreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten. Sie betreffen sowohl das tägliche Miteinander, die Begründung von Wohnungseigentum, wie auch den künftigen Erwerb und die künftige Veräußerung von Wohnungseigentum.

Das Reformgesetz wurde am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2020, S. 2187).

In der aktuellen Situation um COVID-19 ein nur geringer Vorlauf für die Praxis.

Bertram Heßler