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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

 

 Pandemie-Gesetze und Verordnungen Unternehmens-, Gesellschafts-, Verbands- und Vereinsrecht
erstellt: 04.04.2019 ergänzt: 20.11.2020
 

 

COVID-19 Sonderregelungen

BMJ verläntgert Sonderregelungen bis 31.12.2020.

Bundesregierung reagiert auf Pandemie – Justizministerium verlängert bis 31. Dezember 2021

Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts‑, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (kurz: GesRuaCOVBekG) führte die Bundesregirung [ GesRuaCOVBekG – Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (gesetze-im-internet.de, s.a. BGBl. Teil 1, 2020, 599 ]führte Bundesregierung Sonderregelungen für die bereits im Gesetzestitel genannten Rechtsträger ein.

Das Gesetz ist wie folgt gegliedert:

§ 1 Aktiengesellschaften; Kommanditgesellschaften auf Aktien; Europäische Gesellschaften (SE); Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
§ 2 Gesellschaften mit beschränkter Haftung
§ 3 Genossenschaften
§ 4 Umwandlungsrecht
§ 5 Vereine, Parteien und Stiftungen
§ 6 Wohnungseigentümergemeinschaften
§ 7 Übergangsregelungen
§ 8 Verordnungsermächtigung

Nachtrag 20. November 2020

Der Gesetzgeber behielt dem Bundesjustizministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJ) bereits im März durch Verordnungsermächtigung (§ 8) die Möglichkeit vor, die dort getroffenen Regelungen zu verlängern.

Von dieser Verordnungsermächtigung hat das BMJ unter dem 28. Oktober 2020 Gebrauch gemacht. 

[Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GeRGenRCOVMVV) vom 20. Oktober 2020, BGBl 2020 Teil 1, 2258 vom 28.10.2020.]

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Bertram Heßler