Abmahnung – allgemein
Abmahnung
Erstellt: 04.01.2011 geändert: 17.01.2018 |
Definition – allgemein |
Begriffserklärung |
Abmahnung ist die Rüge eines durch die Abmahnung bestimmten Verhaltens.
Abmahnungen sind im
Zivilrecht, ferner aus dem |
Arbeitsrecht |
Wettbewerbsrecht |
Schuldrecht ( 281 BGB) |
aber auch im Vertragsrecht, hier häufig auch auf Grund besonderer Parteivereinbarung |