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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Abmahnung – allgemein

Abmahnung

Erstellt: 04.01.2011 geändert: 17.01.2018
Definition – allgemein
Begriffserklärung

 

Abmahnung ist die Rüge eines durch die Abmahnung bestimmten Verhaltens.

Abmahnungen sind im

Zivilrecht, ferner aus dem
Arbeitsrecht
Wettbewerbsrecht
Schuldrecht ( 281 BGB)
aber auch im Vertragsrecht, hier häufig auch auf Grund besonderer Parteivereinbarung

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