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Erstellt: 08.12.2018 geändert: — |
Begriffsdefinition: Dauerschuldverhältnis |
Dauerschuldverhältnis (insbesondere Arbeits- und Zivilrecht (Vertragsrecht)) |
Von einem Dauerschuldverhältnis ist allgemein gesprochen immer dann die Rede, wenn der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien nicht eine einmalige Leistung, sondern mehrere Leistungen zu Grunde liegen. Dabei kann es sich um wiederkehrende Leistungen handeln (z.B. Mietvertrag) oder auch um ein Bündel verschiedenartiger Leistungen.
Im Gesetz wird das Dauerschuldverhältnis in § 314 BGB erwähnt. § 314 BGB regelt die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen.
Sonderformen des Dauerschuldverhältnisses sind z.B. sog. Sukzessivlieferungverträge (z.B. Bierlieferverträge in der Gastronomie) oder auch Abrufverträge.
Zu dem Dauerschuldverhältnisses gehört auch der Arbeitsvertrag.
Stichwort: Arbeitsvertrag |
Lexikon Arbeitsrecht |
erstellt: 14.01.2001 – zuletzt bearbeitet: 12.04.2016 |
Rechtlich ist der Arbeitsvertrag vor allem in den §§ 611 ff. BGB geregelt. Er regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften.
Sein möglicher Inhalt wird durch Gesetz nicht nur bestimmt, sondern auch eingeschränkt. Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus Arbeitnehmerschutzvorschriften, wie dem Arbeitszeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz, dem Mutterschutzgesetz oder dem Jugendschutzgesetz usw. (mehr …)
Abmahnung
Erstellt: 04.01.2011 geändert: 17.01.2018 |
Definition – allgemein |
Begriffserklärung |
Abmahnung ist die Rüge eines durch die Abmahnung bestimmten Verhaltens.
Abmahnungen sind im
Zivilrecht, ferner aus dem |
Arbeitsrecht |
Wettbewerbsrecht |
Schuldrecht ( 281 BGB) |
aber auch im Vertragsrecht, hier häufig auch auf Grund besonderer Parteivereinbarung |
Im Arbeitsrecht ist damit die Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers gemeint.
Mit der Abmahnung führt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Augen (Arbeitgeberabmahnung), dass er, der Arbeitgeber, nicht bereit ist, künftig das abgemahnte Verhalten des Arbeitnehmers zu dulden.
Aber auch der Arbeitnehmer kann zur Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet sein.
Brückenteilzeit |
Beitrag: Lexikon |
erstellt 01.01.2019 – geändert: —- |
Der zunehmenden Anzahl und dem zunehmenden Bedürfnis von Arbeitnehmern die (auch) Teilzeittätigkeiten nachgehen oder nachgehen möchten, soll die ab dem 01.01.2019 eingeführte Brückengleitzeit gerecht werden.
Seit dem 01.01.2019 besteht deshalb ein gesetzlicher Anspruch auf Brückenteilzeit. Geregelt wurde das mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit.
Während bis dahin die (sichere) Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit nur auf Grund privatrechtlicher oder -schriftlicher Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien (eines Betriebes) oder Individualvereinbarung denkbar war, besteht jetzt ein gesetzlicher Anspruch. (mehr …)
Magisches Viereck |
Begriffserklärung |
erstellt: 25.01.2019 – bearbeitet: —- |
Das magisches Viereck hat seinen Ursprung im Stabilitätsgesetz von 1967. Vollständig heißt es „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ (externer Link) und wurde 8. Juni 1967 im Bundesgestzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 582). Kurz heißt es auch StabG. Es definiert die wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Ziele der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland.
Damit gilt es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes als bindende Vorgabe für die Poliktik und die staatlichen Organisationen, z.B. die Bundesbank.
Andere Notenbanken in der EU oder die Europäische Zentralbank müssen sich hingegen nicht an diesen Zielen orientieren. Die Idee hinter dem magischen Viereck. Seine vier Ziele beeinflussen sich wechselseitig und stehen zum Teil auch im Widerspruch. So kann in einer Wirtschaftskrise zum Beispiel keine Vollbeschäftigung bestehen. Da die Ziele gleichwertig und gleichrangig sind bedeutet das, dass dann im Interesse der (Wieder-)Herbeiführung der Vollbeschäftigung die anderen Ziele „vernachlässigt“ werden müssen. Umgekehrt besteht Vollbeschäftigung und dafür eine Außenhandelsüberschuss, wäre dieser vorrangig zu Lasten der Vollbeschäftigung auszugleichen usw. Indem die Ziele immer im Gleichgewicht gehalten werden, soll langfristig eine stabile Marktwirtschaft mit möglichst geringer Schwankungsbreite eines einzelnen Faktors erreicht werden. Insbesondere soll auch eine Inflation verhindert werden.
In morderner Lesart wird wird die ausgeglichene (Außen-)wirtschaftsbilanz manchmal auch als ausgegliche Wirtschafts- und ökologische Bilanz derfiniert.
Die ursprüngliche Annahme, dass der Staat eine hohe Arbeitslosigkeit durch Investitionen, die wiederum die Inflation zu Lasten der Preisstabilität ankurbeln, verringern könne, gilt inzwischen als widerlegt. Die Steuerungsmechanismen sind feinfühliger.
Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden. |
Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. |
Nachdruck, Vervielfältigung oder anderweitige auch auszugsweise Verwertung nur mit Zustimmung des Verfassers. |
Bertram Heßler
Rechtsanwalt
juristische Person |
Begriffserklärung |
erstellt: 01.01.2001 zuletzt bearbeitet: — |
Von einer juristischen Person ist immer dann die Rede, wenn eine rechtsfähige Personenvereinigung (s.a. Rechtsfähigkeit) als Träger von Rechten und Pflichten betroffen ist. Ferner gilt das auch dann, wenn für ein an einen bestimmten Zweck gebundenes Vermögen (Zweckvermögen) gehandelt wird, das nach unserer Rechtsordnung rechtsfähig ist.
Eine juristische Person ist (vertreten durch Ihre Organe) aktiv und passiv prozessfähig.
Die Teilhaberechte an einer juristischen Person sind grundsätzlich unter Lebenden und von Todes Wegen übertragbar. Das Miteinander ihrer Mitglieder regelt eine Satzung (Statuten).
Unterschieden wird zwischen juristischen Personen des Privatrechts (z.B. Verein, KG GmbH) und des öffentlichen Rechts.(z.B. Gemeinde, Land, …).
Es juristische Personen des Privatrechts gibt es Register:
– Genossenschaftsregister
– Handelsregister
– Partnerschaftsregister
– Vereinsregister
siehe auch
Handeslregister
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Bertram Heßler
Rechtsanwalt