(06081) - 94 65 800

Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Notare sind verpflichtet, für Ihre Amtstätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.

Honorarvereinbarungen sind unzulässig.

Durch die gesetzliche Festschreibung der Gebühren sind diese bei jedem Notar in Deutschland gleich.

Die Höhe der Notargebühren im konkreten Einzelfall richtet sich nach dem Wert und der Bedeutung des Geschäfts und den dazu bestehenden Vorschriften des »Gerichts- und Notarkostengesetzes« (GNotKG). Abweichungen von diesen Vorschriften sind nicht möglich.

(Quellen und weitere Informationen: Informationsflyer der Notarkammer Frankfurt am Main, Der Notar! Die Notarin! Wir sind für Sie da!)