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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Strafzölle

Strafzoll / Strafzölle – Begriffsdefinition
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Strafzölle, Importzölle oder auch Einfuhrabgaben, sind Abgaben die ein Staat auf Waren, aber auch auf Kapital oder Dienstleistungen aus Drittstaaten erhebt.

Hauptziel solcher Abgaben ist es, die inländische Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz zu schützen, z.B. weil Waren in einem ausländischen Staat z.B. wegen geringerer Löhne, Rohstoffkosten, Lebenshaltungskosten aber auch wegen dort vorgenommener staatlicher Subventionen günstiger produziert werden können, als im Inland.

Durch Erhebung des Strafzolls, wird das ausländische (importierte Produkt) teurer. So soll das heimische Produkt im Inland konkurrenzfähig gemacht werden bzw. bleiben.

Auch ein Handelsbilanzdefizit, wie es entsteht, wenn ein Staat weniger Produkte in einen anderen Staat exportiert, als er von dort importiert kann bzw. soll mit Strafzöllen entgegengewirkt werden können: Steigt der Preis für ein ausländisches Produkt, so die Idee, sinkt die Nachfrage. Sinkt die Nachfrage, sinkt auch die Importquote.

s. a. Magisches Viereck

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Bertram Heßler
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