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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Arbeitsvertrag

 

Stichwort: Arbeitsvertrag
Lexikon Arbeitsrecht
erstellt: 14.01.2001 – zuletzt bearbeitet: 12.04.2016
Der Arbeitsvertrag

Rechtlich ist der Arbeitsvertrag vor allem in den §§ 611 ff. BGB geregelt. Er regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften.

Sein möglicher Inhalt wird durch Gesetz nicht nur bestimmt, sondern auch eingeschränkt. Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus Arbeitnehmerschutzvorschriften, wie dem Arbeitszeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz, dem Mutterschutzgesetz oder dem Jugendschutzgesetz usw. (mehr …)

Abmahnung – allgemein

Abmahnung

Erstellt: 04.01.2011 geändert: 17.01.2018
Definition – allgemein
Begriffserklärung

 

Abmahnung ist die Rüge eines durch die Abmahnung bestimmten Verhaltens.

Abmahnungen sind im

Zivilrecht, ferner aus dem
Arbeitsrecht
Wettbewerbsrecht
Schuldrecht ( 281 BGB)
aber auch im Vertragsrecht, hier häufig auch auf Grund besonderer Parteivereinbarung

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Abmahnung im Arbeitsrecht



Abmahnung ist die Rüge eines durch die Abmahnung bestimmten Verhaltens.

Im Arbeitsrecht ist damit die Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers gemeint.
Mit der Abmahnung führt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Augen (Arbeitgeberabmahnung), dass er, der Arbeitgeber, nicht bereit ist, künftig das abgemahnte Verhalten des Arbeitnehmers zu dulden.
Aber auch der Arbeitnehmer kann zur Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet sein.

 

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