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Bertram Heßler Rechtsanwalt & Notar

Notar-Formulare

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Willkommen zur Vorbereitung Ihres Beurkundsverfahrens

Nutzen Sie die ausstehende Auswahl an Notarformularen um die Beurkundung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten mühelos und einfach vorzubereiten. Meine benutzerfreundlichen Vorlagen unterstützen Sie, mich und mein Team bei der Vorbereitung der Urkunden und Einholung der hierfür erforderlichen Informationen.

 

Datenschutz Notar-Formulare
Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage oder zur Bereitstellung meiner notariellen Leistungen sind Daten erforderlich.
Sie haben die Möglichkeit, Daten über die hier aufrufbaren Online-Formulare einzugeben.
Sobald Sie Ihre Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten eingeben und / oder beispielsweise einen Termintyp auswählen, wird automatisch ein „Fall“ erstellt, der als Grundlage für Ihnen für die weitere Bearbeitung  dient und die eingegebenen Daten an mich weitergeleitet. Nach Eingabe und Absendung Ihrer Darten erhalten Sie einen individuellen, verschlüsselten Link, mit dem Sie das Formular jederzeit aufrufen und weiter bearbeiten können.

Speicherung und Zugriff auf Ihre Daten
Ihre Eingaben werden automatisch gespeichert, sobald diese in das Formular eingegeben werden. Der verschlüsselte Link zu Ihrem persönlichen Formular bleibt für 100 Tage aktiv. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zugriff auf den Link deaktiviert, und alle zugehörigen Daten werden gelöscht, sofern sie nicht zuvor übermittelt oder weiterverarbeitet wurden.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO:
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt, soweit dies zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO:
In Fällen, in denen keine vertragliche oder gesetzliche Pflicht besteht, beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse, einen effizienten und sicheren Ablauf der Bearbeitung zu gewährleisten.

Datensicherheit und Auftragsverarbeitung

Die Sicherheit Ihrer Daten ist mir wichtig. Daher erfolgt die Übertragung und Speicherung Ihrer Daten verschlüsselt (z. B. SSL/TLS). Für den Betrieb der Online-Formulare arbeiten ich mit einem spezialisierten Anbieter (https://notara.de – notara UG (haftungsbeschränkt) Alte Rabenstraße 2, 20148 Hamburg) zusammen, der die Daten in meinem Auftrag verarbeitet. Mit diesem Anbieter wurde eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen, die sicherstellt, dass Ihre Daten nur im Rahmen unserer Weisungen verarbeitet und umfassend geschützt werden.

Weitergabe Ihrer Daten

Ihre Daten werden ausschließlich intern verarbeitet und nur weitergegeben, wenn dies für die Bearbeitung Ihrer Anfrage oder zur Bereitstellung unserer Leistungen notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zulässiger Auftragsverarbeitung, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder, sofern gesetzlich vorgeschrieben, an zuständige Behörden.

Löschung Ihrer Daten

Nach Ablauf von 100 Tagen oder nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Falls werden Ihre Daten automatisch gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Sollten Sie uns auffordern, Ihre Daten zu löschen, oder Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, kommen wir dieser Aufforderung ebenfalls nach, soweit keine entgegenstehenden rechtlichen Verpflichtungen bestehen. Ihre sonstigen, insbesondere in dieser Datenschutzerklärung dargestellten Rechte, bleiben natürlich unberührt.

Soweit vorstehend keine abweichenden Bestimmungen getroffen wurden gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen, die sie hier einsehen können.

Vereinsversammlungen online zulässig?

 

 

 
erstellt: 19.03.2020 geändert:

Viele stellen sich angesichts Vereinsversammlungen die Frage, ob sich diese nicht mittels anderer Medien online abhalten lassen.
War gestern der Datenschutz noch wichtig, scheint das in Zeiten von Covid-19 (Corona) völlig vergessen zu werden. Versammlungen, die einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich sind, verletzen ggf. die Rechte der Versammlungsteilnehmer nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften ebenso, wie die Initiatoren sich unabhängig von der Tatsache, ob die Satzung entsprechende Versammlungen -trotz nach wie vor bestehender Bedenken- überhaut zulässt, fragen müssen:

  1. Kann jeder Gesellschafter / jedes Mitglied ungehindert und ununterbrochen teilnehmen?
  2. Werden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder Vereinsinterna erörtert?
  3. Wie ist sichergestellt, dass jeder seinen Beitrag (in der Reihenfolgen der Wortmeldung) geben kann?
  4. Wie wird das Abstimmungsverfahren sichergestellt (Wieviele Stimmmen wurden abgegeben?)…?

Diese wenigen Fragen sollen zeigen, dass an eine online-Versammlung über offen zugängliche Medien nachzudenken, sinnlos erscheint, weil bereits die wesentlichen Grundlagen und Anfoderungen an eine Versammlung nicht erfüllt werden (können). Diese einzuhalten ist allenfalls mit aufwendigen und teueren online Systemen denkbar, die jederzeit Vertraulichkeit, Feststellung der Anwesenheit, geheime Abstimmung und Auszählung der Stimmen, Dokumentation der Versammlung sowie in Vereinen mit Wahlausschüssen mindestens zwei Moderatoren (Versammlungsleiter) zulassen und bei alle dem natürlich den Datenschutz beachten, also am Besten von europäischen Servern gehostet werden. Fazit :

Außer zur Begründung geselliger Runden eignen sich offen zugängliche Medien nicht zur Abhaltung von Vereinsversammlungen.

Zu Gesellschafterversammlungen s. gesonderter Beitrag.

Der bzw. die vorstehenden Beiträge dienen nur der allgemeinen Information. Für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Beiträge wird keine Verantwortung übernommen. Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung auch auszugsweise nur mit Zustimmung des Verfassers.

Bertram Heßler

 

Covid-19 – Corona – Trotzdem für Sie da

Liebe Mandanten,
Covid-19 schräntk unsere Bewegunsfreiheit ein. Zum Rechtsstillstand führt sie jedoch nicht.
Insbeonsdere bei der Antragsstellung für staatliche Hilfen zur Betriebsfortführung, der Beantragung von Kurzarbeitergeld, bei Künidgung von Beschäftigungsverhältnissen oder, Verträgen etc.
Dennoch bin ich für Sie da.
Auch habe ich Maßnahmen zu unser gesundheitlichem Schutz ergriffen. Unterlagen kann ich Ihnen.. soweit Sie das noch nicht gewohnt sind, auch per Mail (verschlüsselt) übersenden. Wir können gerne auch kontaktlos über das Internet miteinander mit einer sicheren Software nicht nur korrespondieren, sondern auch Meetings abhalten und dabei gemeinsam Unteralgen bearbeiten ode austauschen. Die meisten Unterlagen, die ich von Ihnen benötige können wir ebenso kontaktlos austauschen.
Oberursel, den 17.03.2020

Bertram Heßler
Rechtsanwalt