von RA Heßler | 11. Januar 2019 | Arbeitsrecht, Lexikon Arbeitsrecht, Lexikon Handels- & Gesellschaftsrecht, Lexikon Vertragsrecht, Lexikon Zivilrecht, Rechtswörterbuch, Zivilrecht
Erstellt: 08.12.2018 geändert: — |
Begriffsdefinition: Dauerschuldverhältnis |
Dauerschuldverhältnis (insbesondere Arbeits- und Zivilrecht (Vertragsrecht)) |
Von einem Dauerschuldverhältnis ist allgemein gesprochen immer dann die Rede, wenn der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien nicht eine einmalige Leistung, sondern mehrere Leistungen zu Grunde liegen. Dabei kann es sich um wiederkehrende Leistungen handeln (z.B. Mietvertrag) oder auch um ein Bündel verschiedenartiger Leistungen.
Im Gesetz wird das Dauerschuldverhältnis in § 314 BGB erwähnt. § 314 BGB regelt die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen.
Sonderformen des Dauerschuldverhältnisses sind z.B. sog. Sukzessivlieferungverträge (z.B. Bierlieferverträge in der Gastronomie) oder auch Abrufverträge.
Zu dem Dauerschuldverhältnisses gehört auch der Arbeitsvertrag.
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von RA Heßler | 17. Januar 2019 | Arbeitsrecht, Lexikon Arbeitsrecht, Lexikon Vertragsrecht, Rechtswörterbuch
Stichwort: Arbeitsvertrag |
Lexikon Arbeitsrecht |
erstellt: 14.01.2001 – zuletzt bearbeitet: 12.04.2016 |
Der Arbeitsvertrag
Rechtlich ist der Arbeitsvertrag vor allem in den §§ 611 ff. BGB geregelt. Er regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften.
Sein möglicher Inhalt wird durch Gesetz nicht nur bestimmt, sondern auch eingeschränkt. Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus Arbeitnehmerschutzvorschriften, wie dem Arbeitszeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz, dem Mutterschutzgesetz oder dem Jugendschutzgesetz usw. (mehr …)
von RA Heßler | 17. Januar 2019 | Arbeitsrecht, Lexikon Arbeitsrecht, Lexikon Vertragsrecht, Lexikon Zivilrecht, Rechtswörterbuch, Zivilrecht
Abmahnung
Erstellt: 04.01.2011 geändert: 17.01.2018 |
Definition – allgemein |
Begriffserklärung |
Abmahnung ist die Rüge eines durch die Abmahnung bestimmten Verhaltens.
Abmahnungen sind im
Zivilrecht, ferner aus dem |
Arbeitsrecht |
Wettbewerbsrecht |
Schuldrecht ( 281 BGB) |
aber auch im Vertragsrecht, hier häufig auch auf Grund besonderer Parteivereinbarung |
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